Neurologische- und psychiatrische Gutachten

Gutachten zu neurologischen und psychiatrischen Fragestellungen in allen Rechtsgebieten (z.B. für Sozialgerichte, Landgerichte, Deutsche Rentenversicherung und Führerscheinbehörden), außer Strafrecht.

Wer kann uns beauftragen?

  • Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Zivilgerichte
  • Berufsgenossenschaften als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Versicherungen (Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen,
    Haftpflichtversicherungen, Krankenkassen u.a.m)
  • Versorgungsämter und andere Behörden
  • Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten